Sicherheit schaffen, Vertrauen stärken – mit dem richtigen Energienachweis.
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – und oft ein entscheidender Faktor für potenzielle Käufer:innen. Er zeigt nicht nur die energetische Qualität des Gebäudes, sondern gibt auch Hinweise zu möglichen Optimierungspotenzialen.
RITTBERG IMMOBILIEN® sorgt dafür, dass Sie bestens vorbereitet in die Vermarktung starten – inklusive eines rechtssicheren, aktuellen Energieausweises. Schnell, unkompliziert und auf Wunsch mit individueller Beratung zur energetischen Bewertung Ihrer Immobilie.
Unsere Unterstützung beim Thema Energieausweis:
- Organisation und Erstellung eines bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweises durch zertifizierte Partner
- Beratung zur Auswahl des richtigen Ausweistyps – je nach Immobilie und Baujahr
- Prüfung vorhandener Unterlagen auf Aktualität und Vollständigkeit
- Integration der Energiedaten in alle Vermarktungsmaterialien und Exposés
- Optional: Empfehlungen zu sinnvollen energetischen Maßnahmen, um den Wert der Immobilie langfristig zu steigern
Der Energieausweis ist Pflicht – wir machen ihn zum Pluspunkt.
Professionell umgesetzt, rechtlich einwandfrei und perfekt integriert in Ihre Verkaufsstrategie.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.