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AGB – RITTBERG IMMOBILIEN®

 

1. Zustandekommen des Maklervertrags

1.1 Allgemeine Formen des Vertragsschlusses

Ein Maklervertrag zwischen RITTBERG IMMOBILIEN® („Makler“) und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde ein Exposé anfordert, Maklerleistungen in Anspruch nimmt, Objektinformationen nutzt, einen Besichtigungstermin vereinbart oder dem Makler einen Auftrag in Textform erteilt – jeweils in Kenntnis der Provisionspflicht.

1.2 Textformerfordernis (§ 656a BGB)

Für Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über Wohnungen oder Ein- oder Zweifamilienhäuser ist gemäß § 656a BGB Textform zwingend erforderlich. Ohne Textform entsteht kein Anspruch auf Maklerlohn.

1.3 Online-Vertragsschluss über digitale Formulare (§ 312j BGB)

Wird der Maklervertrag online über ein digitales Formular abgeschlossen, kommt der Vertrag durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche – etwa „Makler provisionspflichtig beauftragen“ – zustande. Dem Kunden werden sämtliche wesentlichen Vertragsinformationen unmittelbar vor Abgabe seiner Vertragserklärung klar, verständlich und übersichtlich angezeigt.

 

2. Leistungen des Maklers

Der Makler weist die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags nach oder vermittelt diesen. Für das Zustandekommen des Hauptvertrags selbst übernimmt der Makler keine Gewähr. Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter; der Makler haftet hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung erfolgt nicht.

 

3. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Alle Angebote, Exposés, Objektangaben und Unterlagen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Maklers zulässig. Erfolgt eine unbefugte Weitergabe und kommt dadurch ein Hauptvertrag zustande, schuldet der Kunde Schadensersatz mindestens in Höhe der vereinbarten Provision. Dem Makler bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

 

4. Objektangaben

Alle Objektinformationen beruhen auf Angaben Dritter. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität haftet der Makler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben eigenverantwortlich zu prüfen.

 

5. Vorkenntnis

Ist dem Kunden ein Objekt bereits bekannt, hat er dies innerhalb von 3 Tagen in Textform mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Unterbleibt die Mitteilung, gelten die Maklerleistungen als mitursächlich für einen späteren Vertragsabschluss. Der Makler kann in diesem Fall eine angemessene Aufwandspauschale verlangen.

 

6. Entstehen des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt; Mitursächlichkeit genügt. Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der Erwerb zu anderen Bedingungen, in abgewandelter Vertragsform (z. B. Share Deal, Asset Deal) oder durch Erwerb wirtschaftlich gleichwertiger Rechte erfolgt, wie etwa eines Erbbaurechts, eines Nießbrauchs oder anderer vergleichbarer Gestaltungen („wirtschaftliche Identität“).

 

7. Provision und Fälligkeit

7.1 Allgemeine Regelung

Die Provision wird im Exposé, Angebot oder Maklervertrag genannt und ist mit Abschluss des Hauptvertrags und Rechnungsstellung fällig.

7.2 Kauf von Wohnungen oder Ein- bzw. Zweifamilienhäusern (§§ 656a–656d BGB)

Ist der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, sind die Provisionssätze für beide Parteien gleich hoch. Ein gewährter Nachlass gilt symmetrisch. Wird der Makler zunächst nur vom Verkäufer beauftragt, darf der Käufer maximal in gleicher Höhe beteiligt werden.

7.3 Kauf sonstiger Objekte

Bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien gilt die individuell vereinbarte oder ortsübliche Provision.

7.4 Vermietung von Wohnraum (Bestellerprinzip)

Die Provision trägt ausschließlich der Vermieter, es sei denn, der Mieter erteilt dem Makler zuerst einen Suchauftrag und das Objekt befand sich zuvor nicht im Bestand des Maklers.

7.5 Vermietung/Pacht gewerblicher Immobilien

Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Provision 3 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

8. Doppeltätigkeit

Der Makler ist – soweit gesetzlich zulässig – berechtigt, auch für die andere Vertragspartei tätig zu werden. Dies führt weder zu einer Provisionsminderung noch zu einem Tätigkeitsverbot.

 

9. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, die Identität von Kunden festzustellen und zu überprüfen (§§ 2, 10 ff. GwG). Der Kunde stellt hierfür die erforderlichen Unterlagen bereit. Bei fehlender Mitwirkung darf der Makler die Leistung verweigern oder abbrechen.

 

10. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Maklers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

 

11. Haftung

Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für von Dritten stammende Objektangaben haftet der Makler ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

12. Urheberrechte

Exposés, Fotos, Grundrisse, Texte und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers zulässig.

 

13. Mitteilungspflicht nach Vertragsabschluss

Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler nach Abschluss des Hauptvertrags unverzüglich eine Kopie oder den wesentlichen Vertragsinhalt mitzuteilen.

 

14. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Maklers, abrufbar über dessen Internetpräsenz oder auf Anfrage in Textform.

 

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert in Textform erteilt.

 

16. Streitbeilegung (§ 36 VSBG)

Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Düsseldorf. Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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